Um den Numerus Clausus ranken sich Gerüchte, von denen sich einige hartnäckig halten. So glauben viele, dass damit ein von Vornherein festgelegter Abiturnotendurchschnitt gemeint ist, den man mitbringen muss, um zu einem Studiengang zugelassen zu werden. Richtig ist, dass Numerus Clausus „geschlossene Zahl“ bedeutet. D.h. Hochschulen bieten eine bestimmte Anzahl an Plätzen in einem Studiengang an und begrenzen die Zulassung, wenn die Zahl der Interessenten die an verfügbaren Plätzen übersteigt. Für die Bewerberauswahl ziehen die Hochschulen unterschiedliche Kriterien heran: Die Durchschnittsnote im Abitur ist ein wesentliches Kriterium, es können aber auch Wartezeit, Einzelnoten, Auswahlgespräche oder praktische Erfahrungen eine Rolle spielen. Es ergibt sich immer erst im laufenden Auswahlverfahren, wer zugelassen wird und wer nicht.