Interview
Kerstin Lütge-Varney von hochschulstart.de erklärt, wie man bei einer Bewerbung um einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang vorgeht und was man dabei beachten sollte.
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abi>> Frau Lütge-Varney, über hochschulstart.de werden die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätze für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie vergeben. Wie hoch sind die Bewerberzahlen?
Kerstin Lütge-Varney: Das ist ganz unterschiedlich. In Medizin zum Beispiel kommen auf einen Studienplatz fünf Bewerber, in Pharmazie sind es dagegen nur zwei. In absoluten Zahlen waren das in der letzten Auswahlrunde in Medizin 43.184 Bewerber für 9.176 Plätze, in Pharmazie 8.148 für 4.090.
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abi>> Wie bewerbe ich mich auf hochschulstart.de? Welche Dokumente brauche ich dafür?
Kerstin Lütge-Varney: Der erste Schritt erfolgt online, indem man sich ein Konto auf hochschulstart.de einrichtet. Dort macht man unter anderem Angaben über eine eventuelle Ausbildung oder das Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS). Sendet man diese Online-Bewerbung ab, wird ein PDF-Bewerbungsformular generiert. Dieses druckt man aus, unterschreibt und sendet es mit einer beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses an die Stiftung für Hochschulzulassung. Ob man zusätzlich Nachweise für die Ausbildung, den TMS oder ähnliches beilegen muss und welche dies sind, wird nochmals in einem Beiblatt aufgeführt.
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abi>> Welche Fristen muss ich bei einer Bewerbung beachten?
Kerstin Lütge-Varney: Das unterscheidet sich im Sommer- oder Wintersemester: Gehört man zu den sogenannten Altabiturienten aus früheren Jahrgängen, kann man sich für das Wintersemester ab Mitte April bis zum 31. Mai online bewerben, die Unterlagen müssen bis zum 15. Juni bei uns eingegangen sein. Hat man das Abitur hingegen im Bewerbungsjahr nach dem 16. Januar abgelegt, hat man bis zum 15. Juli desselben Jahres Zeit für die Online-Bewerbung, bis zum 31. Juli für das Einsenden der Unterlagen. Für das Sommersemester gelten für alle dieselben Termine: der 15. Januar für die Online-Bewerbung und der 31. Januar für das Einsenden der Unterlagen.
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abi>> Kann ich mich für mehrere bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Kerstin Lütge-Varney: Nein, das ist leider nicht möglich. Man kann sich allerdings gleichzeitig an mehreren Hochschulen bewerben.
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abi>> Wie funktioniert die Angabe dieser Wunschorte?
Kerstin Lütge-Varney: Man kann bis zu sechs Wunschorte angeben. Bei der Vergabe der Plätze haben die Hochschulen die Möglichkeit, eine Vorauswahl im hochschuleigenen Auswahlverfahren zu treffen und beispielsweise nur diejenigen Bewerbungen zu berücksichtigen, die die jeweilige Hochschule auf Platz eins der Wunschliste gesetzt haben. Ein bisschen taktieren lohnt sich hier also. Noch ein Tipp: Man sollte nur Hochschulen angeben, an die man auch tatsächlich möchte, und sollte nicht nur aus Verlegenheit sechs angeben. Denn erhält man eine Zusage für einen Studienplatz an einer Hochschule, ist das Verfahren abgeschlossen. Selbst der 1,0-Abiturient erhält nicht automatisch einen Platz bei seinem Favoriten.
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abi>> Wie werden die Studienplätze schlussendlich vergeben?
Kerstin Lütge-Varney: Jeweils 20 Prozent werden über die Abiturbestnote und die Wartezeitquote vergeben. Die übrigen 60 Prozent vergeben die Hochschulen nach internen Auswahlverfahren. Die Bewerber entscheiden selbst, ob sie an allen Quoten teilnehmen, es ist aber möglich, das komplette Paket zu nutzen.
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abi>> Wann bekommen die Bewerber eine Rückmeldung?
Kerstin Lütge-Varney: Das kommt darauf an, über welches Kriterium man einen Studienplatz zugewiesen bekam. Die ersten Bescheide werden in der Regel Mitte August verschickt. Die genauen Termine kann man auf hochschulstart.de nachlesen.
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abi>> Was kann ich tun, wenn ich nicht erfolgreich war?
Kerstin Lütge-Varney: Zunächst einmal sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken. Es gibt in der Regel zwei Nachrückverfahren und am Ende ein Losverfahren, in dem die Hochschulen selbst ihre Restplätze vergeben – vielleicht hat man da Glück. Auch kann man über einen Freiwilligendienst oder eine Ausbildung zur Überbrückung nachdenken. Damit kann man häufig punkten, wenn man sich nochmals bewirbt.
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abi>> Muss man sich eigentlich jedes Semester neu bewerben?
Kerstin Lütge-Varney: Ja. Die Profildaten der Bewerber werden zwei Semester lang gespeichert. Will man sich erneut bewerben, kann man sich wieder mit seinen Zugangsdaten einloggen, das Profil aktualisieren und etwa einen geleisteten Freiwilligendienst hinzufügen. Dann wählt man wieder sechs Wunschorte aus und schickt die Bewerbung ab. Man kann sich beliebig oft bewerben. Auch kann zwischen den Bewerbungen eine Pause sein.
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abi>> Stichwort Freiwilligendienst: Wie gehe ich vor, wenn ich schon weiß, dass ich nach dem Abitur einen solchen leisten möchte?
Kerstin Lütge-Varney: Eine Bewerbung lohnt sich auf jeden Fall schon vorher. Wird man genommen, hat man seinen Studienplatz an dieser Hochschule nämlich nach dem Dienst auf jeden Fall sicher, da man dann bevorzugt zugelassen wird. Dies gilt allerdings nur bei Freiwilligendiensten, nicht bei Au-pair- oder Work & Travel-Aufenthalten. Wer seinen Dienst im Ausland macht, sollte für den Fall einer Zulassung unbedingt im Vorfeld einen engen Vertrauten mit einer Vollmacht ausstatten, damit dieser eventuell fehlende Unterlagen an die Hochschule schicken kann.