Die wichtigste Veränderung ist auch die angenehmste: das erste eigene Gehalt. Doch damit wird man meistens auch "sozialversicherungspflichtig". Das bedeutet, dass der Arbeitgeber von dem Gehalt Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführt. "Bei anderen Versicherungen solltest du gemeinsam mit deinen Eltern prüfen, ob du weiterhin über diese mitversichert bist oder einen eigenen Vertrag abschließen musst", rät Berufsberaterin Dr. Annette Linzbach von der Agentur für Arbeit Düsseldorf.