Interview
Nach dem Vorstellungsgespräch heißt es, sich in Geduld zu üben: Gibt es eine Zusage oder eine Absage? Und was ist in welchem Fall als nächstes zu tun? Krischan Ostenrath vom Wissenschaftsladen Bonn (WILA) kennt sich als Chefredakteur der Publikation WILA Arbeitsmarkt mit Bewerbungen aus. Mit abi» sprach er darüber, wie es nach dem Vorstellungsgespräch weitergeht.
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Herr Ostenrath, sollte ich das Vorstellungsgespräch irgendwie nachbereiten?
Krischan Ostenrath: Unbedingt. Es ist hilfreich, sich ein paar Stichpunkte zu dem, was besprochen wurde, sowie die Namen der Ansprechpartner zu notieren. Wann das Unternehmen sich melden will, sollte man ebenfalls aufschreiben. Das hilft, das Gespräch präsent zu halten und vor allem, nichts durcheinanderzuwerfen.
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Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit, meine Chancen auf die Stelle zu erhöhen? Zum Beispiel durch eine E-Mail oder besser einen Telefonanruf?
Krischan Ostenrath: Ein Anruf kann schnell belästigend wirken, finde ich. Es ist aber eine gute Idee, ein bis zwei Tage später eine E-Mail zu schicken, sich für das Gespräch zu bedanken und kurz inhaltliches Feedback zu geben, also etwa „besonders interessant fand ich, dass …“. Am Ende sollte man noch mal sein Interesse an der Stelle bekunden. Das macht einen guten Eindruck – auch wenn es die Chancen wahrscheinlich nicht erhöhen wird.
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Sollte ich nachhaken, wenn sich das Unternehmen nicht bei mir meldet?
Krischan Ostenrath: Nachfragen kann man auf jeden Fall, wenn das Datum, zu dem die Stelle besetzt werden sollte, verstrichen ist. Ansonsten sollte man mindestens vier Wochen warten und vor allem: nicht drängeln. Einen Einfluss auf das Verfahren hat man sowieso nicht.
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Wenn ich die Stelle unbedingt möchte, sollte ich mich trotzdem parallel weiter bewerben oder erst Mal abwarten?
Krischan Ostenrath: Auf keinen Fall abwarten. Vom Abschicken einer Bewerbung bis zu einer Zu- oder Absage kann es lange dauern. Deshalb sollte man immer parallel fahren – was aber nicht planlos heißt. Jeder hat das Recht, seine Marktchancen auszuloten.
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Und was, wenn ich eine Zusage von einem anderen Unternehmen erhalte, bevor mein Wunscharbeitgeber sich entschieden hat?
Krischan Ostenrath: Es ist möglich, das Wunschunternehmen darüber zu informieren, dass man noch ein anderes Angebot hat und vorsichtig nachzufragen, bis wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Das Unternehmen, das bereits zugesagt hat, kann man um Bedenkzeit bitten. Hierbei sollte jedoch auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden, das Unternehmen wäre nur zweite Wahl. Das Vertrösten geht aber natürlich nicht bis zum St. Nimmerleinstag, irgendwann muss man eine Entscheidung treffen.
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Wie geht es nach einer Zusage weiter?
Krischan Ostenrath: Da muss man erst mal präzisieren, was unter einer Zusage zu verstehen ist: Ein Anruf, dass man die Stelle bekommt, ist erfreulich, aber leider nicht verbindlich. Man sollte deshalb auf jeden Fall um eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail bitten, auf die man antwortet. Das ist für beide Seiten rechtlich bindend.
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Dann kann nichts mehr schiefgehen?
Krischan Ostenrath: In der Regel nicht. Im Arbeitsvertrag könnten allerdings Dinge stehen, die man nicht unterschreiben will. Oder man hat – was ich nicht hoffe – selbst nicht mit offenen Karten gespielt.
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Hoffentlich nicht! Was gibt es bei Vertragsabschluss noch zu regeln?
Krischan Ostenrath: In der Regel informiert das Unternehmen darüber, wie es nun weitergeht und welche Unterlagen benötigt werden. Es gibt aber ein paar Dinge, um die man sich selbst kümmern muss, etwa der Krankenversicherung mitteilen, dass man eine Stelle hat, wenn man bisher noch bei den Eltern mitversichert war.