Checkliste

Das gehört in einen Ausbildungsvertrag

Du hast es geschafft und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten? Gut gemacht! Doch bevor du deinen ersten Arbeitstag beginnen kannst, muss zwischen dir und deinem Arbeitgeber ein Vertrag geschlossen werden. abi» zeigt dir, welche Punkte dein Ausbildungsvertrag enthalten sollte.

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Vertragsmappe und Füller

In einem Ausbildungsvertrag werden alle Vereinbarungen zwischen dir (als Azubi) und deinem neuen Arbeitgeber (als Ausbildungsbetrieb) schriftlich festgehalten. Natürlich müssen beide Parteien den Vertrag am Ende unterzeichnen – wenn du noch nicht volljährig bist, müssen auch deine Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Unterschrift leisten.

Der Vertrag wird im Anschluss vom Betrieb an die zuständige Stelle geschickt. Das können beispielsweise Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern sein. Dort wird geprüft, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Regelungen entspricht. Ist alles korrekt angegeben, wird der Vertrag in ein Verzeichnis eingetragen, an deinen Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt und du erhältst ein abgestempeltes Exemplar.

Was im Ausbildungsvertrag stehen muss, ist in Paragraph 11 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die wichtigsten Punkte sind:

Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll

Was du während deiner Ausbildung lernen musst, ist im gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben. Dieser legt fest, dass dir während deiner Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt werden.

Beginn und Dauer der Berufsausbildung

Die gesetzliche Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Im Ausbildungsvertrag wird genau festgehalten, zu welchem Zeitpunkt sie beginnt. In besonderen Fällen kann deine Ausbildung aber auch verkürzt oder verlängert werden.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Unter diesem Punkt wird vermerkt, ob du im Verlauf deiner Ausbildung an Maßnahmen teilnimmst, die außerhalb deines Betriebes oder der Berufsschule stattfinden. Das können zum Beispiel Lehrgänge oder Schulungen sein.

Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

Deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Sie richtet sich zum Beispiel nach dem Arbeitszeitgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, nach einem Tarifvertrag oder ist für dich individuell geregelt. Die werktägliche Arbeitszeit darf bei über 18-Jährigen acht Stunden im Normalfall nicht überschreiten. Für Azubis, die noch nicht volljährig sind, gelten besondere Arbeitszeiten. Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht bist du vom Betrieb freigestellt.

Dauer der Probezeit

Dein Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Zahlung und Höhe der Vergütung

Deine Brutto-Ausbildungsvergütung muss im Ausbildungsvertrag aufgeführt sein. Seit dem 01.01.2020 haben Auszubildende im ersten Lehrjahr Anspruch auf mindestens 515 Euro. Diese sogenannte Mindestvergütung steigert sich jährlich und wird im Jahr 2023 bereits 620 Euro betragen. Eine Gehaltserhöhung erhältst du mit zunehmender Berufserfahrung, mindestens aber einmal im Jahr. Auch hier gibt es Mindestvergütungen, auf die du Anspruch hast.

Achtung: Auszubildende mit einem Tarifvertrag haben keinen Anspruch auf die Mindestvergütung. Dafür profitierst du bei einem Tarifvertrag häufig von besseren Arbeitsbedingungen (Urlaubsanspruch, Wochenarbeitszeit, Auszahlung bei Überstunden).

Dauer des Urlaubs

Die konkrete Dauer deines jährlichen Urlaubsanspruchs muss aus dem Ausbildungsvertrag klar hervorgehen und wird oft durch Tarifverträge bestimmt. Wenn du zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt bist, erhältst du Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr.

Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Wenn du die Ausbildung nach deiner Probezeit kündigen möchtest, hast du ohne wichtigen Grund eine Kündigungsfrist von vier Wochen.